Urteil BGH zu Bearbeitungsgebühren für Kredite

Nach dem neusten Urteil vom 13.05.2014, AZ XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13 des BGH in Karlsruhe dürfen Banken für den Abschluss eines Verbraucherkredits keine Bearbeitungsgebühren verlangen.

Abgeschlossene Kredite waren in der Vergangenheit durch die hohen Zinsen schon recht teuer. Dazu kamen in der Regel die von den Banken und Sparkassen geforderten Bearbeitungsgebühren.

Der BGH hat jetzt in einem Verfahren festgestellt, dass die Berechnung von Bearbeitungsgebühren für den Kredit-Abschluss unzulässig ist.

Das höchstrichterliche Grundsatzurteil vom 13.05.2014 kippt damit entsprechende Klauseln im Kleingedruckten der Kreditverträge, in welchen die Banken ihre Kosten unangemessen auf die Kunden abwälzten.

Die Richter des Bundesgerichtshofes waren übereinstimmend der Meinung, dass die Bearbeitungskosten für einen Kredit mit den Zinsen abgedeckt seien.

Kreditnehmer haben damit gute Chancen zum Zurückfordern der gezahlten Bearbeitungsgebühren.

Betroffene von Bearbeitungsgebühren für den Kreditabschluss aus den letzten drei Jahren sollten umgehend Kontakt mit ihrer Sparkasse oder Bank aufnehmen, um die Rückzahlung der Kosten für die Bearbeitung zu klären, in der Regel zwischen einem und vier Prozent der Kreditsumme.

Bankkunden haben laut Urteil des BGH zu den unzulässigen Kreditbearbeitungsgebühren Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren für alle ab Januar 2011 geschlossenen Kreditverträge.

Zu beachten gilt es allerdings die Fristen für eine Rückforderung. Wann die Erstattungsforderungen betroffener Kunden verjähren, hat der BGH jedoch nicht endgültig geklärt.
Auf die Banken und Sparkassen wird eine Welle von Rückforderungen zukommen, welche nach Ansicht von Finanzexperten im zweistelligen Milliardenbereich liegen soll.

Kunden sollten sich schnellstens schriftlich an ihre Bank wenden, um die zu Unrecht gezahlten Kreditgebühren zurückzubekommen.

Am besten geht das mit einem Musterbrief, der online in vielen Portalen erhältlich ist.

Das höchstrichterliche Grundsatzurteil des BGH, dass Banken für Verbraucherkredite grundsätzlich keine Bearbeitungsgebühren erheben dürfen, ist sehr verbraucherfreundlich und wird viele Kreditnehmer erfreuen, denn unzählige Verbraucher haben in den vergangenen Jahren bei verschiedenen Gerichten schon gegen die Klauseln im Kreditvertrag geklagt.

 

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