Lebensversicherung kündigen?

Lebensversicherung kündigen

Lebensversicherung kündigen

Knapp 100 Millionen Lebensversicherungen existieren in Deutschland und damit weit mehr als es Einwohner gibt. Und dabei gibt es zwei verschiedene Arten bei der Lebensversicherung: die Kapital-Lebensversicherung & die Risikolebensversicherung.

hier finden Sie einen Vergleich von Risikolebensversicherungen

Während bei der Risikolebensversicherung lediglich das Todesfallrisiko des Versicherungsnehmers versichert ist und es keine Kapitalzahlung zum Ende der Laufzeit gibt, wird bei der Kapitallebensversicherung das Todesfall-Risiko des Versicherungsnehmers mit einer Kapital bildenden Geldanlage kombiniert.

Der Sinn einer Lebensversicherung besteht in der wirtschaftlichen Individualversicherung des Versicherungsnehmers. Auch kann bei der Aufnahme eines Kredits eine bestehende Lebensversicherung als Absicherung positiv gewertet werden und zinsgünstige Darlehen sind oft von der Versicherungsgesellschaft zu erhalten.

Allerdings werden etwa 75 Prozent der Lebensversicherungsverträge vorzeitig gekündigt.

Ein Lebensversicherungsvertrag ist grundsätzlich zur Absicherung des Todesfallrisikos gedacht. Die meisten in Deutschland abgeschlossenen Verträge sind jedoch Kombinationen aus Risikoabsicherung und Geldanlage. Die Hauptgründe, eine Lebensversicherung abzuschließen, ist die Absicherung der Hinterbliebenen oder im Erlebensfall eine ordentliche Summe, um den Lebensabend und Lebensstandard zu sichern.

Doch die Lebensversicherungen haben an Attraktivität als Altersvorsorge eingebüßt. Bisher der Deutschen liebstes Anlageprodukt, ist die Lebensversicherung als Altersvorsorge, auch dank der EZB Zinspolitik, vom ersten Platz der beliebtesten Geldanlagen verschwunden.

Viele „lebensversicherte“ Kunden denken an eine Kündigung, in der Regel aus wirtschaftlichen Gründen. Mancher kann die Prämien nicht mehr zahlen, andere sehen Immobilien als geeignetere Anlagenform. So ist der Garantiezins auf ein historisches Tief von 1,75 Prozent gesunken und die Überschussbeteiligung, ausschlaggebend für eine gute Verzinsung, sank in diesem Jahr weiter unter 4 Prozent.

Die Kündigung einer Lebensversicherung ist aber immer ein Verlustgeschäft, insbesondere bei lange bestehenden Verträgen. Wenn sich auch neuerdings die Bundesregierung mit ihrer geplanten Reform der Lebensversicherungen zu Wort meldet, so könnte sich dieses Thema aufgrund eines neuen Urteils des Bundesgerichtshofes bald zu Gunsten der Versicherten ändern.

Wurde der Kunde beim Abschluss einer Lebensversicherung nicht ausreichend aufgeklärt, kann er die Lebensversicherungen auch nach Jahren noch rückabwickeln. Ein uneingeschränkter Anspruch auf Rückzahlung aller Prämien besteht dabei aber nicht.

Dieses Urteil betrifft all die Abschlüsse einer Lebensversicherung, die nach dem so genannten Policenmodell zwischen 1994 und 2008 zustande gekommen sind und der Kunde sämtliche Unterlagen erst mit dem Versicherungsschein erhalten hat. Zwar gibt es seit 2008 diese Art der Vertragsübergabe nicht mehr, doch sind zahlreiche Kunden davon betroffen.

Versicherte sind gut beraten, zum Thema eigene Lebensversicherung ausgiebig zu recherchieren, wenn sie die Police ohne große Verluste kündigen wollen.

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