Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Bereits seit 2009 führen Sparkassen und Banken bei ihren Kunden automatisch die 25-prozentige Abgeltungsteuer auf Anlegergewinne plus Soli ab.

Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Bei der Kirchensteuer hatten Sparer, die in einer Kirche sind, die freie Wahl der Mitteilung. Entweder teilte man seiner Bank ausdrücklich mit, welcher Konfession man angehört und gab damit den automatischen Abzug der Kirchensteuer frei. Oder man wählte die Anlage KAP, Seite 2, um den Obolus für die Kirche selbst über die Einkommensteuer zu zahlen. Wie der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) feststellte, hat dies aber kaum jemand getan, sodass der Kirche jährlich knapp 500 Millionen Euro durch die Lappen gingen.
Damit soll jetzt Schluss sein.

Ab 2015 wird die Kirchensteuer automatisch einbehalten. Das Finanzamt wird dazu regelmäßig das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KIStAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eines jeden Steuerzahlers abfragen. Diese Datei über den Steuerpflichtigen gibt umfassend Auskunft darüber, ob der Steuerpflichtige einer Religionsgemeinschaft angehört, die Steuern für die Zugehörigkeit erhebt und wie hoch deren Kirchensteuersatz ist. Für Verweigerer gibt es künftig kein Schlupfloch mehr, außer dem Widerspruch.

Ist man (oder Frau) konfessionslos und bekommt trotzdem einen Brief von der Bank zur Neuregelung der Kirchensteuerzahlung, kann man diesen mit ruhigem Gewissen wegwerfen. Ist der Steuerstatus korrekt beim Finanzamt registriert, fällt auch in Zukunft keine Kirchensteuer an. Ein Blick in die eigene Lohn- oder Gehaltsabrechnung sowie gegebenenfalls in den letzten Einkommenssteuerbescheid zeigt, ob alles korrekt ist.

Wer als Kirchenmitglied bereits seine Bank oder Sparkasse mit dem Kirchensteuerabzug beauftragt hat, braucht ebenfalls nichts zu unternehmen. Möchte man nicht, dass das kontoführende Kreditinstitut die Konfession erfährt, kann dem Datenabruf in Schriftform widersprochen werden.
Ein Widerspruch muss allerdings bis zum 30. Juni 2014 beim Bundeszentralamt für Steuern eingehen. Formulare für den Widerspruch sind im Internet auf vielen Portalen zu finden, deren Inhalt mit der Kirchensteuer oder dem Steuerrecht zusammenhängen.

Die Vorarbeiten für den automatischen Einzug der Kirchensteuer laufen schon, damit zum geplanten Stichtag am 1. Januar 2015 das automatisierte Verfahren zum Abzug der Kirchensteuer aller Steuerpflichtigen reibungslos vonstatten gehen kann.

Wer der Evangelischen oder Katholischen Kirche in Deutschland angehört, aber nur wenig Zins- oder Börsengewinne verbuchen kann, muss darauf gar nichts bezahlen. Die Freistellungsaufträge bei der oder den Banken sorgen dafür, dass der Sparer bis zu 801 Euro im Jahr steuerfrei kassieren darf. Bei Ehe- und gesetzlichen Lebenspartnern ist es das Doppelte.

Auch die Möglichkeit aus der Kirche auszutreten, wird von etlichen Gläubigen in näheren Betracht gezogen.
Ein Austritt aus der Kirche muss nicht begründet werden, allerdings bleibt der Besuch beim Standesamt bzw. Amtsgericht nicht erspart, weil der Antrag persönlich abgegeben werden muss.

Nach dem Motto „Von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare“ ist der Austritt aus der Kirche in Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen kostenfrei. In allen anderen Bundesländern betragen die Kosten oder Gebühren zwischen 10 und 60 Euro.

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