Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagt gegen die Sparkasse Ulm

Verbraucherzentrale klagt gegen die Sparkasse

Verbraucherzentrale klagt gegen die Sparkasse

Vorsicht bei Kündigung von hochverzinsten Sparverträgen

Wie heute durch mehrere Medien bekannt wurde, verklagte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Sparkasse Ulm.

Der einfache Grund: Gut verzinste Sparverträge sind für Geldhäuser in Niedrigzinszeiten eine große Bürde und minimieren den Gewinn.

Kein Wunder also, dass immer mehr Banken versuchen, die teuren Belastungen gleich mit den Kunden loszuwerden. So versuchte es auch die Sparkasse Ulm; Rettung kam von den Verbraucherschützer aus Baden-Württemberg.

Fakt: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat gegen die Sparkasse Ulm beim Landgericht Ulm eine Unterlassungsklage eingereicht (Az 4 O 364/13), nachdem diese mit der angedrohten Kündigung von hochverzinsten Sparverträgen gedroht hatte.

Die Sparkasse beruft sich dabei auf eine Kündigungsklausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der das Guthaben von sogenannten „Scala-Sparverträge“ einer dreimonatigen Kündigungsfrist unterliegen soll. Die Verbraucherzentrale hatte die Sparkasse Ulm zuvor bereits abgemahnt und dazu aufgefordert, sich nicht weiter auf diese Klausel zu berufen. Die eingeforderte Unterlassungserklärung hatte die Sparkasse jedoch nicht abgegeben.

Schlimm ist, dass seit Anfang des Jahres 2013 die Beschwerden von Kunden der Sparkasse Ulm enorm gestiegen sind, in den letzten Monaten suchten täglich mehrere Betroffene die Beratungsstelle auf.

„Die Sparer sind maßlos enttäuscht vom Vorgehen der Sparkasse“, so reflektieren die Verbraucherschützer die Meinungen zu diesem Thema.

Ziel der Verbraucherzentrale ist es, mit der Klage für Rechtsklarheit im Sinne aller Betroffenen zu sorgen.

Quellen: n-tv.de, awi, lks

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