Droht dem Chef der Deutschen Bank jetzt die Anklage?

Muss der Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, nun doch vor Gericht?

Nach Medieninformationen hat das Geldinstitut eine Einigung mit der Münchner Staatsanwaltschaft abgelehnt, die dem Bankchef eine Anklage wegen Prozessbetrugs erspart hätte. Die Deutsche Bank lässt es offensichtlich auf ein Verfahren ankommen.

Die Verdächtigungen der Ermittler gegenüber mehreren ehemaligen und aktuellen Bankmanagern in diesem seit Jahren andauernden Streit zwischen der Kirch-Gruppe und dem Bankhaus wegen Falschaussage vor Gericht zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen gegen die Deutsche Bank konnten bisher nicht entkräftet werden.

Deswegen müssen die ehemaligen Vorstandschefs Josef Ackermann und Rolf Breuer Klagen wegen Prozessbetrugs befürchten.

Auch gegen Jürgen Fitschen wird derzeit noch ermittelt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor allem die Verletzung von Aufsichtspflichten vor. Fitschen habe es versäumt, Sorge dafür zu tragen, dass andere Bankmitarbeiter vor Gericht wahrheitsgemäß aussagen.

Zwar hatte sich die Deutsche Bank im jahrelangen Rechtsstreit mit der Kirch-Gruppe und den Erben hatte im Februar 2014 auf einen Vergleich geeinigt, nachdem knapp eine Million Euro gezahlt wurden.

Nach der Einigung wollte die Staatsanwaltschaft auch das Ermittlungsverfahren gegen Fitschen rasch beenden. Sie boten ihm deshalb an, es nach den gesetzlichen Möglichkeiten gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen.

Der Deutsche Bank Chef Jürgen Fitschen und seine Anwälte lehnten das Angebot aber ab; offenbar aus Sorge, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) möglicherweise seine Befähigung zur Führung der Bank überprüfen könnte. Nun scheint es die Deutsche Bank in der Hoffnung auf einen Freispruch auf einen erneuten Prozess ankommen lassen zu wollen.

Bisher wollte sich die Deutsche Bank zu den laufenden Verhandlungen nicht äußern.

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